Seminarinhalte selbst zusammenstellen 

Betriebsräte können ein neues Seminarkonzept auswählen.

Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln nach nur zwei Seminaren von jeweils 4 - 5 Tagen.

Alternativ nach drei Seminaren von jeweils 3 Tagen.

Seminartage von Montag bis Samstag frei wählbar.

Wir verbinden den theoretischen Teil mit der Praxis und setzen das Gelernte in Rollenspielen um.

Da ich in der Regel keine offenen Seminare anbiete, kann ich mich ganz auf Ihren Betrieb konzentrieren.

Sie werden erstaunt sein wie schnell Sie Fachwissen erlernen und zielgerichtet einsetzen können.


Meine Feststellung:

Ein neuer Betriebsrat benötigt in der Regel ca. 24 Monate bis er alle Grundlagenseminare besucht hat, welches ihn in die Lage versetzt auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu agieren. Mit diesem Schulungsmodell geht es wesentlich schneller und effektiver.

Die wichtigsten Handlungsfelder aus dem BetrVG sind die §§ 87, 99, 102 (103).

Diese 3 Themenschwerpunkte können innerhalb eines Zeitraums von ca. 2 bis 3 Monaten vermittelt werden. Zudem die Grundinhalte anderer Gesetze, die Betriebsratsarbeit ergänzen. Zu allen behandelten Themen werden den Betriebsräten Tipps und Tricks vermittelt, damit Fehler, die unbedingt verhindert werden müssen, gar nicht erst entstehen.

Gemeinsame Grundlage

Turboseminare von 2 bis 3 Tagen, in denen entweder einzelne Schwerpunkte oder auch Schwerpunkte in einer Kombination vermittelt werden.

Auch klassische Wochenseminare sind natürlich möglich.

Ihr Vorteil:

Schnelle schlagkräftige und zielführende Handlungsfähigkeit im Gremium.

Selbstsicher agieren, anstatt oft nur falsch oder gar nicht zu reagieren!

Seminaraufbau:

Wenige, aber effektive Seminartage

Verknüpfung von Gesetzen

Praxisbeispiele

Aktive Gruppenarbeiten

Erstellen von Zustimmungsverweigerungen

Schreiben von fundierten Widersprüchen

Erstellen von Musterbetriebsvereinbarungen, bezogen auf den jeweiligen Betrieb

Rollenspiele, inklusive Gesprächs- und Verhandlungskompetenz

16 Wochen Nachbegleitung (Zoom, Skype, Telefon, E-Mail) der Teilnehmer bzw. des Gremiums für jedes einzelne Seminar


Fast das Schlusswort:

Die Seminare werden den Wünschen und Erfordernissen des Gremiums angepasst und können beliebig kombiniert werden. Die Ausschreibung erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG und/oder nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Wahlvorstandsschulungen, in der Regel 2 Tage für das normale Wahlverfahren, können auch kurzfristig angeboten werden. Grundlage § 20 Abs. 3 BetrVG, im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Inhouse – Seminare sind grundsätzlich möglich, aber davon rate ich ab. Vernünftige Seminararbeit kann nur in speziellen Seminarhotels oder in Bildungszentren von Gewerkschaften gewährleistet werden, losgelöst vom betrieblichen Alltag.

Auch Arbeitsrechtsseminare können gebucht werden. Hier wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht das Seminar komplett mit begleiten, inklusive Besuch eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts.

Ab 10/2024 wird ein Seminar „Neueste Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit angeboten.

Wahlweise 3 oder 5 Tage, inklusive eines Besuches des Bundesarbeitsgerichts.

Die Vorlaufzeit speziell für dieses Seminar beträgt ca. 6 Monate.

Folgendes können wir Ihnen anbieten

Die folgenden §§ aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), mit denen ein Betriebsrat unverzüglich vertraut sein muss

§23 Verletzung gesetzlicher Pflichten

24 Erlöschen der Mitgliedschaft

25 Ersatzmitglieder

26 Vorsitzender (Vertreterregelung per Betriebsratsbeschluss) und Geschäftsordnung

27 Betriebsausschuss

28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

29 Einberufung der Sitzungen

31 Teilnahme der Gewerkschaften

33 Beschlüsse des Betriebsrats

34 Sitzungsniederschrift

37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis

38 Freistellungen

40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

76 Einigungsstelle

76a Kosten der Einigungsstelle

77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen

80 Allgemeine Aufgaben

87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (die stärkste „Waffe“ für Betriebsräte)

99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

100 Vorläufige personelle Maßnahmen

102 Mitbestimmung bei Kündigungen

103 Außerordentliche Kündigungen und Versetzung in besonderen Fällen

Die §§ aus anderen Gesetzen die ein Betriebsrat schnell kennen muss

§ 187 bis 193 BGB Berechnen einzelner Fristen, etc.

615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Andere Gesetze, die auch enorm wichtig für die tägliche BR Arbeit sind.

KSchG - Kündigungsschutzgesetz

TzBfG - Teilzeit- und Befristungsgesetz

AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Tarifvertragliche Regelungen, soweit vorhanden

Erstmals gewählte oder noch unsichere Gremien brauchen schnelle Handlungsmöglichkeiten.

Daher empfehle ich ein Einstiegsseminar mit folgenden Inhalten aus dem BetrVG:

  • § 26 – 28, insgesamt 3 UE (Unterrichtseinheit a 45 Min)

  • § 33 – 34, insgesamt 2 UE

  • § 87; 99; 102; (103), 18 UE

Seminardauer Beispiel: Mittwoch 08:30 Uhr bis Freitag 16:00 Uhr

Fazit:

Wenn Betriebsratsmitglieder dieses Einstiegsseminar verinnerlicht haben, dann sind sie im Normalfall in der Lage, mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu sprechen und auch Fallen oder Fallstricke des Arbeitgebers zu erkennen und entsprechend abzuwehren.